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Unsere aktuellen Anträge und Anfragen
Für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 1. September
ANTRAG⛱️Sonnensegel über dem Kleinkindbereich im Waldschwimmbad |
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bauhof wird beauftragt, ein großflächiges Sonnensegel über dem Kleinkindbereich im Waldschwimmbad zu installieren (Stoff mit mind. UV-Schutzfaktor UPF 50+). Begründung: Hier sitzen die Kinder besonders lange im Becken und spielen...in der prallen Sonne. Sonnencreme alleine ist kein ausreichender Schutz für Kleinkinder in Sommern wie diesem, mit sehr hohen Temperaturen und regelmäßig hohem UV-Index. Zudem tragen erfahrungsgemäß die wenigsten Kinder UV-Shirts und die Wasserspiegelung verstärkt die Sonnenbrandgefahr zusätzlich. Bäume sind dort erst ab dem späten Nachmittag teilweise Schattenspender. Auf vielen Spielplätzen gehen wir beim Sonnenschutz inzwischen mit gutem Beispiel voran. Das muss auch im Waldschwimmbad so sein. |
ANTRAG ✋Temposchwellen in der Langgasse |
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Einsatz von Temposchwellen (Berliner Kissen) in der Langgasse im Abschnitt zwischen Kirchplatz und Familienzentrum zu planen und die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung herbeizuführen. Ziel ist die Durchsetzung der bestehenden Tempo-30-Zone in einem publikumsintensiven Bereich mit hohem Fuß- und Radverkehr sowie in direktem Schutzbereich einer Kita. Begründung: Die Langgasse ist im Moment eine Autorennstrecke, die keine sein darf. Das geltende Tempo 30 wird kaum eingehalten, gefühlt NIE kontrolliert und durch die neugeschaffenen verkehrsberuhigten Seitenstraßen entfiel auch noch rechts vor links als (zumindest theoretische) Verkehrsberuhigung. Dabei eignet sich die Straße überhaupt nicht zum Schnellfahren, ist eng und hat nicht mal abgetrennte Gehwege mit Randstein. Besonders im Bereich zwischen Kirchplatz und Ecke Schulgasse ist das nicht akzeptabel aus Sicht der Verkehrssicherheit. In diesem Abschnitt befinden sich zwei Läden, eine Pizzeria, eine Eisdiele, eine Bank, eine Kita und außerdem die Kirche mit Kirchplatz, der oft als Weg zur evangelischen Kita genutzt wird. Das alles sind publikumsintensive Einrichtungen mit hohem Fuß- und Radverkehr und v.a. die Kitas sind besonders schutzbedürftig. Aus unserer Sicht erfordert das zwingend und dringend eine Verkehrsberuhigung. |
ANTRAG 🥪Regelmäßiges Frühstücksangebot in städtischen Kitas |
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In allen städtischen Kitas wird ein regelmäßiges Frühstücksangebot eingeführt, das allen Kindern gleichermaßen zur Verfügung steht. Begründung: Qualität und Ausgewogenheit des Frühstücks, das Kinder mit in die Kita bringen oder zu Hause erhalten, hängen stark vom sozialen und finanziellen Hintergrund der Familien ab. Ein festes Frühstücksangebot der Kita stellt sicher, dass alle Kinder Zugang zu einer gesunden Mahlzeit am Morgen erhalten. Nicht zuletzt ist die jüngste Erhöhung der Essensgebühren wenig überzeugend begründet worden, was für großes Unverständnis bei den Familien gesorgt hat. Mit der Einführung eines Frühstücksangebots gibt es für die 15 € monatl. Zusatzkosten immerhin einen erkennbaren und sozial ausgleichenden Mehrwert. |
ANTRAG 📝Sanierungs- und Priorisierungsplan für die städtischen Kitas |
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine umfassende Bestandsaufnahme des baulichen und sanierungstechnischen Zustands aller städtischen Kitas durchzuführen bzw. zu aktualisieren. Der daraus resultierende Bericht soll folgende Punkte beinhalten: 1. Bestandsaufnahme der Mängel: Eine detaillierte Auflistung aller bekannten akuten und absehbaren baulichen, energetischen und funktionalen Mängel in den einzelnen Einrichtungen. 2. Priorisierung: Eine Einstufung der Maßnahmen nach Dringlichkeit (z.B. Priorität 1: Akute Mängel/Gefahr im Verzug/Infrastrukturausfälle; Priorität 2: Notwendige Sanierungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und des Kinderschutzes; Priorität 3: Mittelfristig geplante Modernisierungen) 3. Kosten- und Zeitabschätzung: Eine grobe Schätzung der anfallenden Sanierungskosten sowie ein Vorschlag für einen zeitlichen Umsetzungsplan unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten im Bauamt. 4. Finanzierung: Vorschläge, wie die drängendsten Maßnahmen im kommenden Haushaltsplan bzw. über Förderprogramme des Landes oder Bundes, Sondervermögen o.Ä. abgebildet werden können. Begründung: In jüngster Zeit kam es in mehreren Kindertagesstätten im Stadtgebiet vermehrt zu betrieblichen Einschränkungen durch bauliche Mängel, wie beispielsweise wiederholte Rohrbrüche. Zudem wird vonseiten der Kindertagesstätten und der Eltern auf funktionalen Sanierungsbedarf hingewiesen, welcher Fragen des Kinderschutzes und auch der Privatsphäre berührt. Da die Stadt Mörfelden-Walldorf eine Vielzahl von Kitas betreibt, ist ein punktuelles Reagieren auf Akutfälle auf Dauer weder wirtschaftlich noch nachhaltig. Um die Qualität der Betreuung zu sichern, das Personal zu entlasten und den Werterhalt der städtischen Immobilien zu gewährleisten, bedarf es einer transparenten und systematischen Übersicht. Ein transparenter Sanierungsfahrplan ermöglicht es der Stadtverordnetenversammlung, Haushaltsmittel gezielt dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist und gibt den Kitas sowie den Eltern mehr Planungssicherheit. |
ANFRAGE 🏜️Niedrige Grundwasserstände |
Am 29.6.2026 gab es eine Pressemitteilung der Stadt, in der die Trinkwassersituation als stabil bezeichnet wurde. Mit Stand 20. Juli 2026 zeigen laut hlnug.de drei von insg. fünf Grundwassermessstellen im Stadtgebiet (527010, 527039, 527319) „sehr niedrige" Grundwasserstände (10%-Perzentil zw. 1991-2020) an. In diesem Zusammenhang haben wir Verständnisfragen. Wir fragen den Magistrat: 1. Gilt die Einschätzung vom 29.6.2026 auch noch für die Situation zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage? 2. Die Messwerte bewegen sich teilweise sogar nah am historischen Minimum (zw. 1991-2020) für den 20. Juli. Trotzdem wird gesagt, dass Mörfelden-Walldorf keine Kapazitätsbeschränkungen bei der Trinkwassergewinnung hat und dass es (Stand Ende Juni) keine Grundlage für Einschränkungen gibt. a. Wie kann es sein, dass es keinerlei Kapazitätsbeschränkungen bei der Trinkwassergewinnung geben soll? 3. Falls es mal Einschränkungen geben sollte: Wie sieht der Workflow zur Information der Einwohner:innen aus? Welche Medien werden genutzt, um zu informieren? 4. Es wurde benannt, dass andere Kommunen „meist strengere Grundwasser- und Naturschutzvorgaben" haben. Heißt das im Umkehrschluss, dass Mörfelden-Walldorf besonders schwache Grundwasser- und Naturschutzvorgaben hat? Falls ja, warum? |
ANFRAGE 💰Grundsteuer C |
Die gesonderte Besteuerung von baureifen Grundstücken kann ein Instrument sein, um Spekulation mit Bauland zu verringern und Eigentümer:innen zur Bebauung anzuregen. Die Grundsteuer C könnte also zur Schaffung von Wohnraum beitragen, den wir in Mörfelden-Walldorf dringend brauchen. Die Anfrage dient außerdem zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen für 2027, da es ein Einnahmepotenzial gibt. Wir fragen den Magistrat: 1. Wie viele unbebaute, baureife Grundstücke gibt es in der Stadt, die sich aus „städtebaulichen Gründen" (im Sinne des Gesetzes) für die Erhebung einer Grundsteuer C qualifizieren? Bitte nach Ortsteil (Mörfelden/Walldorf) und Grundstücksgröße aufschlüsseln. 2. Mit wie viel Ertrag an Grundsteuer C pro Jahr könnte die Stadt rechnen auf Basis von Frage 1.) sowie einem angenommenen Hebesatz für die Grundsteuer C von 4.785 Punkten? 3. Mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand wäre die Einführung und laufende Erhebung der Grundsteuer C ungefähr verbunden (Personal, IT, Gutachten, Bewertungen, etc.)? |
ANFRAGE 🏚️
Leerstand von Wohnraum
Das Hess. Leerstandsgesetz ermöglicht seit November 2025 Leerstandssatzungen eigens für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wozu Mörfelden-Walldorf zählt. Durch so eine Satzung können bspw. eine Meldepflicht bei Leerstand oder eine maximale Leerstands-Dauer inkl. Bußgeldregelung erlassen werden. Wohnungspolitische Ziele sind dabei die Verringerung von spekulativem Leerstand und die Schaffung von Wohnraum.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele nicht-städtische Wohngebäude/Wohnungen sind der Verwaltung als leerstehend bekannt? Bitte nach Ortsteil und Gebäudeart aufschlüsseln, soweit möglich.
2. Welche Datenquellen werden bisher zur Identifikation solcher Leerstände herangezogen (z.B. Melderegister, Grundsteuerdaten, Wasser-/Stromverbrauch etc.)?
3. In wie vielen Fällen ist die Verwaltung in den letzten fünf Jahren bei Wohnungs-Leerständen aktiv geworden (etwa durch Ansprache der Eigentümer:innen oder Vermittlung von Wohnraum)?
4. Wurde bereits geprüft oder ist geplant zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen für Mörfelden-Walldorf eine Leerstandssatzung (inkl. Leerstand-Meldepflicht und Bußgeldregelungen bei Langzeit-Leerstand) eingeführt werden kann? Falls nein, warum nicht?
