Zum Hauptinhalt springen

► Du willst linke Politik vor Ort mitgestalten? Unsere nächsten Termine!

Sparen auf dem Rücken der Familien

Wir lehnen die Erhöhung des monatlichen Verpflegungsentgelts von 85 auf 100 € ausdrücklich ab.

Und zwar aus folgenden Gründen:
 

  • Die Mehrkosten von 180 € pro Jahr und pro betreutem Kind bedeuten für viele Familien ein finanzielles Problem. Die Konsequenz ist, dass Eltern (insb. Mütter) tendenziell aus dem Job gedrängt werden, weil sich arbeiten noch weniger lohnt. Die Kinder sind dann ebenfalls die Leidtragenden, wenn sie keine Betreuung und damit keine frühkindliche Bildung erfahren.
  • Die Kita-Gebühren sind in Mörfelden-Walldorf ohnehin vergleichsweise hoch. Selbst in der geringsten Einkommens-Staffelstufe werden für einen U3-Ganztagsplatz in Zukunft monatlich 555 € fällig (Modulkosten + Verpflegungsentgelt). Die geringere Gebühr durch die Beitragsfreistellung ab 3 Jahren ist dabei ein schwacher Trost. Denn Eltern wissen, dass die „Kita-Biographie“ in der Regel unter 3 Jahren beginnt, auch wegen der Praxis der Platzvergabe in städtischen Kitas.
  • Die Erhöhung des Verpflegungsentgelts um 18 % wird durch generelle Preissteigerungen und eine ausgebliebene Erhöhung seit 2024 begründet. Eine Teuerungsrate von 18 % seit 2024 lässt sich aber in keiner Veröffentlichung und für keinen relevanten Warenkorb feststellen. Diese deutliche Erhöhung ist also sachlich fragwürdig begründet und darf ansonsten auch kein Automatismus sein.
  • Denn wenn schon Preissteigerungen als Begründung herangezogen werden, gehört zur Wahrheit dazu: Nicht nur die Stadt ist von Teuerung betroffen, sondern auch die Eltern in ihrem Alltag, und zwar zusätzlich zu steigenden Kita-Gebühren. Diese sogenannte „Anpassung des Verpflegungsentgeltes“ ist also alles andere als ein Zeichen von sozialer Politik für unsere Stadt von der Koalition aus SPD und CDU.
  • Im Dezember 2025 gab es von CDU und FDP bereits einen Antrag zur Erhöhung des Verpflegungsentgelts. Damals aber im Rahmen des Haushalts für 2026 und vor allem damit begründet, um „Einnahmen zu verbuchen“ (DS 17/0909.2, S. 2). Vor diesem Hintergrund ist es wenig glaubhaft, dass für die Erhöhung jetzt tatsächlich andere Motive im Vordergrund stehen.
  • Zuletzt wird in der Begründung genannt, dass die Beiträge selbst mit dieser Erhöhung nicht kostendeckend seien. Unserer Meinung nach müssen sie das auch nicht. Kinderbetreuung gehört für uns zur Daseinsvorsorge und ist eben kein Luxusgut, das sich rechnen muss oder das man heranziehen kann, um den Haushalt auszugleichen.

Wir fordern deutlich geringere Kita-Gebühren und eine stärkere Spreizung der Gebührenstaffelung nach Einkommen zugunsten der einkommensschwächeren Familien.
 

Zurück zum Kopf der Seite