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Kommunalwahlreform gekippt!

Damit ist ein Auszählverfahren vom Tisch, das uns als neue Liste am 15. März stark benachteiligt hätte.

Christiane Böhm, unsere Fraktionsvorsitzende im Kreistag, begrüßt die gerichtliche Entscheidung zur Kommunalwahlreform. Die Einführung des Auszählverfahrens, das kleinere Parteien und Wählergruppen benachteiligt, ist verfassungswidrig. Eine späte, aber rechtzeitige Genugtuung. "Wir haben im Dezember 2024 einen Antrag mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten der PARTEI gestellt mit der Aufforderung, dass der hessisches Landtag die kommunale Demokratie nicht weiter einschränken soll und die Abgeordneten der Kommunalreform eine Absage erteilen sollen."

Im Dezember hat der Antrag keine Mehrheit im Kreistag bekommen, jetzt hat uns der Hessische Staatsgerichtshof recht gegeben. Mit der Begründung von CDU und SPD die Parlamente nicht zersplittern zu wollen, diente die Reform nur ihrem eigenen Machterhalt. Die Linke will aber, dass jede Stimme zählt und kleinere Listen ebenfalls ihren Platz im Kommunalparlament finden. Dann ist es die Aufgabe der Fraktionen und Abgeordneten miteinander zu sprechen, um gute Beschlüsse im Interesse der Menschen zu treffen.